AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns und die Beauftragung zur Fortführung der Maklertätigkeit sind gleichbedeutend mit dem Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesem Objekt. Mit der Entgegennahme des Exposés / Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Geschäftsbedingungen als verbindlich an. – Kosten fallen bis dahin nicht an, sondern erst bei Zustandekommen eines Kauf- bzw. Mietvertrages.

Eine Kontaktaufnahme erfolgt durch uns nach Versand des Angebotes an den Empfänger i.d.R. telefonisch und auch schriftlich über alle gängigen bekannten Medien. Dies schließt auch die Kontaktaufnahme bei ähnlichen, zu den Kriterien des Empfängers passenden Objekten ein. Ist dies nicht gewünscht, so hat der Empfänger dies ausdrücklich schriftlich mitzuteilen.

2. Das Angebot wurde nach den uns vom Verkäufer / Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen werden. Die Angaben sind unverbindlich; Zwischenverkauf/-vermietung bleibt vorbehalten.
 Eine gleichzeitige Tätigkeit für die andere Vertragsseite (Verkäufer/Vermieter) ist uns gestattet, unbeschadet eines Entgeltes von dieser.

3. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht statthaft. Kommt infolge nicht autorisierter Weitergabe ein Vertrag, gleich welcher Art, zustande, ist uns der Empfänger unseres Angebotes in Höhe einer uns etwaig entgangenen Maklerprovision schadenersatzpflichtig. Der Provisionsanspruch des Maklers gegen den Erwerber bzw. Mieter bleibt davon unberührt.
Gleiches gilt auch für Gesellschaften oder Privatpersonen, mit denen der Empfänger rechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist, z.B. Familienangehörige/ Lebenspartner/ in Vertretung handelnde Bevollmächtigte etc. Der Provisionsanspruch für den Vertragsabschluss über das angebotene Objekt bleibt 5 Jahre erhalten. 

4. Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer / Verfügungsberechtigten des angebotenen Objektes oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene Geschäft zustande, dies auch zu einem späteren Zeitpunkt, wird die Maklerprovision in voller Höhe fällig. 
Der Empfänger ist auch provisionspflichtig, wenn aufgrund unserer Vermittlung oder unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf vollzogen wird. Die für die Anmietung / Pacht gezahlte Provision wird angerechnet.

5. Sofern das von uns angebotene Objekt dem Empfänger zeitgleich von dem Veräußerer/Vermieter oder anderen Makler als Verkaufs-/Vermietungsobjekt bereits angeboten wurde, ist uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Tagen unter Angabe der Quelle als Vorkenntnis nachzuweisen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an. Falls dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt über Dritte nochmals angeboten wird, hat er diesen auf die Vorkenntnis durch uns zu verweisen.

6. Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit dem Verkäufer/Vermieter oder dessen Beauftragten direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei einem Vertragsabschluss ist unsere Firma hinzuzuziehen.

7. Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. bei Unterzeichnung des Miet- oder Pachtvertrages. Sie ist zahlbar lt. Rechnungslegung. Die Berechnung der Provision erfolgt nach der im Exposé genannten Höhe. 
Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

8. Gerichtsstand für alle Beteiligten ist Neubrandenburg.


Stand: 01.01.2019
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